Allgemeine Geschäfts-/Lieferbedingungen
Gastro Performance GmbH
I. Geltungsbereich
1. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen (im nachfolgenden
Lieferungen genannt), auch künftige, erfolgen ausschließlich
nach Maßgabe unserer nachfolgenden Geschäfts-/Lieferbedingungen.
Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend als
Käufer bezeichnet, unbeschadet, ob Kauf-, Werk- oder
Werklieferungsverträge abgeschlossen werden) gelten nicht, denselben
wird widersprochen.
2. Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als öffentlich
rechtliche Körperschaft handeln (Unternehmer im Sinne von §
14 BGB).
II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
mit uns erst dann zustande, wenn wir einen Antrag des Käufers binnen
4 Wochen ab dessen Abgabe schriftlich annehmen oder wir mit den Lieferungen
beginnen. Diese gilt auch für Geschäfte, welche von unseren
Handelsvertretern vermittelt wurden.
2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot,
der schriftliche Vertrag sowie diese Lieferbedingungen.
3. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen
wir dem Käufer unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche zusätzliche
Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie
bezeichnet haben.
4. Die Ware darf im Rahmen der handelsüblichen Qualitätstoleranzen
von der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere in Farbe, Form, Konstruktion,
Struktur und Maserung abweichen, soweit die Abweichung für den Käufer
zumutbar ist. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten
gelten die Angabe des Herstellers. Von uns angegebene Maße und Daten
in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.
III. Lieferung, Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk des Herstellers bzw. Lager, es
sei denn wir haben die Versendung der Ware von einem anderen Ort mit dem
Käufer vereinbart. Der Käufer trägt die grundsätzlich
die Kosten der Versendung, diese sind nicht Bestandteil des Katalog-/Internetpreises.
2. Teillieferungen unsererseits sind zulässig, soweit sie dem Käufer
zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, fall der
Käufer den Grund für die Teillieferung nicht zu vertreten hat.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über,
in welchem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt
zum Versand übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen
des Werks bzw. des Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert
sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben,
so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Käufer
auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn für die Lieferung
frachtfrei vereinbart worden ist.
4. Wir sind zum Abschluss einer Transportversicherung nicht verpflichtet,
es sei denn wir haben dies mit dem Käufer ausdrücklich vereinbart.
In jedem Fall trägt der Käufer die Versicherungskosten. Unberücksichtigt
dessen hat der Käufer bei erkennbaren Transportschäden dieses
unverzüglich zu vermerken und eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen,
sowie den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten.
5. Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird
diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert dieser
eine Nachbelastung in Höhe von 5 % des Bruttokaufpreises.
IX. Verjährung
1. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels neuer Waren verjähren
in einem Jahr ab Übergabe.
2. Sonstige vertragliche Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen
verjähren in einem Jahr nach Übergabe. In einem Jahr verjähren
auch die Ansprüche aus einer Garantie, wenn wir eine Garantie abgegeben
haben und die Garantie nichts anderes vorsieht.
3. Für Rechte des Käufers, sich wegen einer von uns zu vertretenden
Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen,
gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften entsprechend.
4. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten ferner für
folgende Ansprüche des Käufers:
a) Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht
sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs.
2 BGB sowie
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
5. Unsere Ansprüche gegen den Käufer verjähren nach den
gesetzlichen Vorschriften.
X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss
des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen
Warenkauf (CISG).
2. Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Käufers, ist unser
Geschäftssitz.
3. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher beiderseitiger
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz im Zeitpunkt
der Bestellung/Auftragserteilung. Wir haben jedoch auch das Recht, den
Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
unser Geschäftssitz, Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 EuGVÜ
bzw. Artikel 23 EuGVVO). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere
Gericht anzurufen, das aufgrund des Brüsseler Übereinkommens
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) bzw. der Verordnung
(EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) zuständig ist.
XI. Technische Angaben/Bilder
Die Bilder und Beschreibungen dienen zur Veranschaulichung der Waren zum
Zeitpunkt der Katalogerstellung. Änderungen, optischer oder technischer
Art, wird ausdrücklich vorbehalten. Die Lichtbilder unterliegen dem
Urheberschutz und eine weitergehende Verwendung muss ausdrücklich
von uns freigegeben werden.
IV. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte
1. Unsere Lieferfristen und Liefertermine sind keine fixen Termine, es
sei denn wir haben einen verbindlichen Liefertermin mit dem Käufer
im Vertrag vereinbart.
2. Verzögert sich der Liefertermin, weil vom Käufer nachträglich
in Auftrag gegebene Sonderbestellungen und Änderungswünsche
nicht rechtzeitig fertig gestellt werden, so verlängert sich die
Lieferfrist angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung
zu vertreten haben.
3. Die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins setzt die Klärung
aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers
(z.B.: die rechtzeitige Mitteilung der Kundenangaben, vollständige
Klärung der Kundenwünsch oder die Leistung etwaiger Vorauszahlungen)
voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist
angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten
haben.
4. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete
Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe,
Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche
Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und im Umfang
ihrer Wirkung die bestehende Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits
im Lieferverzug befinden.
5. In den Fällen dieser Ziffer IV, vorstehende Nr. 4 behalten wir
uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Käufer
unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt informiert
haben und dem Käufer unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen
erstatten. Wir verpflichten uns ausdrücklich zur unverzüglichen
Information und Rückerstattung gegenüber dem Käufer.
6. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen,
haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich
der Haftungsbeschränkungen der nachfolgenden Ziffer VII.
VII. Preise und Zahlungen
1. Unsere Preise gelten netto ab Werk bzw. Lager ausschließlich
Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung, es sei denn, wir
haben mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.
2. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse
voraus, sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, welche durch Erschwerung
oder Behinderung der Fracht oder Transportverhältnisse entstehen,
trägt der Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, soweit
diese nicht von uns zu vertreten sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart/in der Rechnung enthalten ist, sind
unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf
das von uns benannte Konto zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers stehen uns Verzugszinsen in Höhe
von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
zu. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen
solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
VIII. Rechte und Pflichten des Käufers bei Mängeln
1. Der Käufer hat die Ware bei Lieferung auf Mängel zu untersuchen,
selbiges gilt auch dann, wenn die Lieferung auf Weisung des Käufers
an dessen Kunden erfolgt. Erkennbare Mängel hat der Käufer uns
unverzüglich, jedoch spätestens binnen 8 Werktagen ab Lieferung,
anzuzeigen. Verborgene Mängel hat der Käufer uns unverzüglich
nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die
unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann
sich der Käufer auf den Mangel nicht berufen.
2. Ist die Ware bei der Lieferung neu hergestellter Sachen mangelhaft,
steht dem Käufer zunächst nur ein Recht auf Nacherfüllung
zu, es sei denn, die Nacherfüllung ist dem Käufer unzumutbar.
Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu.
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von uns
verweigert, steht dem Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf angemessene
Minderung oder Rücktritt zu.
3. Für Schadenersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen
der Ziffer VII dieser Lieferbedingungen.
4. Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne mangelhaft oder von
einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich
ein etwaiges Rücktrittsrecht des Käufers auf die einzelne mangelhafte
Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die einzelne mangelhafte
Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen
nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden
kann oder dies für den Käufer unzumutbar ist. Die Gründe
für die Unzumutbarkeit sind vom Käufer darzulegen.
5. Soweit wir unsere Ware nach den individuellen Anforderungen des Käufers
besonders anfertigen, kann der Käufer den Vertrag bis zur Fertigstellung
unserer Ware nur aus wichtigem Grund kündigen. Kein wichtiger Grund
liegt vor, wenn die Ware mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder
die Gebrauchstauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Für die
Richtigkeit von Kostenvoranschlägen, die dem Vertrag zugrunde gelegt
wurden, übernehmen wir keine Gewähr. Im Übrigen gilt §
651 BGB.
6. Soweit ein Mangel durch eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
des Herstellers gedeckt ist, ist der Käufer verpflichtet, seinen
Garantieanspruch zunächst außergerichtlich gegenüber dem
Hersteller geltend zu machen. Wird der Anspruch des Käufers wegen
eines Mangels außergerichtlich nicht vom Hersteller befriedigt,
stehen dem Käufer die Ansprüche nach dieser Ziffer VI Nr. 1
6 zu.
7. Ist die Ware bei der Lieferung gebrauchter Sachen mangelhaft, stehen
dem Käufer keine Rechte wegen eines Mangels der Ware zu. Für
Schadenersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen der
Ziffer VII dieser Lieferbedingungen mit der Maßgabe, dass unsere
Haftung im Fall von Ziffer VII Nr. 2 bei einfacher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen ist.
VIIII. Haftungsbeschränkung, Rücktrittsausschluss bei bestimmten
Pflichtverletzungen
1. Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem
Fall unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem
Produkthaftungsgesetz, soweit das Produkt von uns hergestellt wurde.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für Schäden
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt,
bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren
und vertragstypischen Schadens.
3. In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche gleich
aus welchem Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche
oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen
Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Unsere Haftung
ist bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
4. Rechte des Käufers, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden,
nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag
zu lösen, sind ausgeschlossen.
5. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bleiben die gesetzlichen
Ansprüche des Käufers unberührt. Unberührt bleiben
auch die Ansprüche des Käufers aus der Garantieerklärung,
wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben haben.
X. Eigentumsvorbehalt, Pflichten des Käufers
1. Sämtliche gelieferten Sachen bleiben bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftigen Forderungen, auch der jeweiligen Saldoforderungen,
aus der laufenden Geschäftsverbindung unser alleiniges Eigentum.
Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verwertung
ist untersagt, es sei denn, der Erwerb erfolgt gerade zum Zweck der Weiterveräußerung.
In diesem Fall ist der Käufer widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes im
eigenen Namen weiter zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nicht in Verzug ist.
2. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung,
unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen
einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent
tritt der Käufer bereits hiermit in Höhe des Rechnungswertes
sicherungshalber an uns ab. Dies gilt auch für den Fall, dass nach
den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung
nicht zulässig war. Wir nehmen die Abtretung an. Steht uns an der
Vorbehaltsware nur Miteigentum zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung
auf den prozentualen Anteil der Forderung, der dem prozentualen Anteil
unseres Miteigentums auf der Basis des Rechnungswertes entspricht.
3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen
Forderungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung einzuziehen.
Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Im Fall des berechtigten Widerrufs hat der Käufer bzw. sein Rechtsnachfolger
oder Insolvenzverwalter auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und
deren Schuldner nebst Adressen bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen
und dem Schuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf
unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware
auf Kosten des Käufers heraus zu verlangen, wenn wir vom Vertrag
zurückgetreten sind.
XI. Gewährleistung
1. Der Gewährlsistungszeitraum beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum
auf den kostenlosen Austausch der defekten Ersatzteile, soweit nicht anders
vereinbart. Nicht unter Gewährleitung fallen: Leuchtmittel, Verschleißteile,
Schamottsteine und Glas.
2. Nicht unter Garantie fallen Mängel die aufgrund falscher Montage,
mangelnder Wartung und falscher Handhabung entstanden sind.
3. DIe Abwicklung der Garantieansprüche wird ausschließlich
von der Gastro Performance GmbH entschieden.
4. Bei der optionalen 12 monatigen Vollgarantie unterliegt es alleine
der Gastro Performance GmbH wie und von wem der Schaden repariert wird.
5. Grundvorraussetzung für einen Garantieanspruch
ist eine fachmänische Montage und Einweisung.
Stand 01.12.2012
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