Allgemeine Geschäfts-/Lieferbedingungen Gastro Performance GmbH


I. Geltungsbereich
1. Sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen (im nachfolgenden „Lieferungen“ genannt), auch künftige, erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer nachfolgenden Geschäfts-/Lieferbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend als „Käufer“ bezeichnet, unbeschadet, ob Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträge abgeschlossen werden) gelten nicht, denselben wird widersprochen.
2. Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als öffentlich rechtliche Körperschaft handeln (Unternehmer im Sinne von § 14 BGB).

II. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit uns erst dann zustande, wenn wir einen Antrag des Käufers binnen 4 Wochen ab dessen Abgabe schriftlich annehmen oder wir mit den Lieferungen beginnen. Diese gilt auch für Geschäfte, welche von unseren Handelsvertretern vermittelt wurden.
2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, der schriftliche Vertrag sowie diese Lieferbedingungen.
3. Erklärungen zur Beschaffenheit und Haltbarkeit der Ware, mit denen wir dem Käufer unbeschadet seiner gesetzlichen Ansprüche zusätzliche Rechte einräumen, stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 443 BGB dar, wenn wir sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet haben.
4. Die Ware darf im Rahmen der handelsüblichen Qualitätstoleranzen von der vereinbarten Beschaffenheit, insbesondere in Farbe, Form, Konstruktion, Struktur und Maserung abweichen, soweit die Abweichung für den Käufer zumutbar ist. Für die Einhaltung der Maße und technischen Daten gelten die Angabe des Herstellers. Von uns angegebene Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.

III. Lieferung, Gefahrübergang
1. Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk des Herstellers bzw. Lager, es sei denn wir haben die Versendung der Ware von einem anderen Ort mit dem Käufer vereinbart. Der Käufer trägt die grundsätzlich die Kosten der Versendung, diese sind nicht Bestandteil des Katalog-/Internetpreises.
2. Teillieferungen unsererseits sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Die dadurch entstehenden Mehrkosten tragen wir, fall der Käufer den Grund für die Teillieferung nicht zu vertreten hat.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem wir die Ware einem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt zum Versand übergeben haben, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks bzw. des Lagers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandanzeige beim Käufer auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn für die Lieferung „frachtfrei“ vereinbart worden ist.
4. Wir sind zum Abschluss einer Transportversicherung nicht verpflichtet, es sei denn wir haben dies mit dem Käufer ausdrücklich vereinbart. In jedem Fall trägt der Käufer die Versicherungskosten. Unberücksichtigt dessen hat der Käufer bei erkennbaren Transportschäden dieses unverzüglich zu vermerken und eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen, sowie den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten.
5. Der Kunde verzichtet auf die Rückgabe von Verpackungen und wird diese ordnungsgemäß entsorgen. Andernfalls akzeptiert dieser eine Nachbelastung in Höhe von 5 % des Bruttokaufpreises.

IX. Verjährung
1. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels neuer Waren verjähren in einem Jahr ab Übergabe.
2. Sonstige vertragliche Ansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr nach Übergabe. In einem Jahr verjähren auch die Ansprüche aus einer Garantie, wenn wir eine Garantie abgegeben haben und die Garantie nichts anderes vorsieht.
3. Für Rechte des Käufers, sich wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel liegt, vom Vertrag zu lösen, gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften entsprechend.
4. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten ferner für folgende Ansprüche des Käufers:
a) Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB sowie
c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels.
5. Unsere Ansprüche gegen den Käufer verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
2. Erfüllungsort, auch für Zahlungen des Käufers, ist unser Geschäftssitz.
3. Soweit der Käufer Kaufmann ist, ist ausschließlicher beiderseitiger Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz im Zeitpunkt der Bestellung/Auftragserteilung. Wir haben jedoch auch das Recht, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz, Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 EuGVÜ bzw. Artikel 23 EuGVVO). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des Brüsseler Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) bzw. der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) zuständig ist.

XI. Technische Angaben/Bilder
Die Bilder und Beschreibungen dienen zur Veranschaulichung der Waren zum Zeitpunkt der Katalogerstellung. Änderungen, optischer oder technischer Art, wird ausdrücklich vorbehalten. Die Lichtbilder unterliegen dem Urheberschutz und eine weitergehende Verwendung muss ausdrücklich von uns freigegeben werden.
IV. Lieferfristen, Lieferhindernisse, Rücktrittsrechte
1. Unsere Lieferfristen und Liefertermine sind keine fixen Termine, es sei denn wir haben einen verbindlichen Liefertermin mit dem Käufer im Vertrag vereinbart.
2. Verzögert sich der Liefertermin, weil vom Käufer nachträglich in Auftrag gegebene Sonderbestellungen und Änderungswünsche nicht rechtzeitig fertig gestellt werden, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.
3. Die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers (z.B.: die rechtzeitige Mitteilung der Kundenangaben, vollständige Klärung der Kundenwünsch oder die Leistung etwaiger Vorauszahlungen) voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.


4. Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und im Umfang ihrer Wirkung die bestehende Lieferverpflichtung, auch wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden.
5. In den Fällen dieser Ziffer IV, vorstehende Nr. 4 behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir den Käufer unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt informiert haben und dem Käufer unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten. Wir verpflichten uns ausdrücklich zur unverzüglichen Information und Rückerstattung gegenüber dem Käufer.
6. Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Haftungsbeschränkungen der nachfolgenden Ziffer VII.

VII. Preise und Zahlungen
1. Unsere Preise gelten netto ab Werk bzw. Lager ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung, es sei denn, wir haben mit dem Käufer etwas anderes vereinbart.
2. Unsere Preise setzen gewöhnliche Verfrachtungs- und Transportverhältnisse voraus, sofern diese Preisbestandteil sind. Mehrkosten, welche durch Erschwerung oder Behinderung der Fracht oder Transportverhältnisse entstehen, trägt der Besteller. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, soweit diese nicht von uns zu vertreten sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart/in der Rechnung enthalten ist, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf das von uns benannte Konto zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können.
4. Bei Zahlungsverzug des Käufers stehen uns Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und nur wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

VIII. Rechte und Pflichten des Käufers bei Mängeln
1. Der Käufer hat die Ware bei Lieferung auf Mängel zu untersuchen, selbiges gilt auch dann, wenn die Lieferung auf Weisung des Käufers an dessen Kunden erfolgt. Erkennbare Mängel hat der Käufer uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen 8 Werktagen ab Lieferung, anzuzeigen. Verborgene Mängel hat der Käufer uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die unverzügliche Untersuchung der Ware und Rüge des Mangels, kann sich der Käufer auf den Mangel nicht berufen.
2. Ist die Ware bei der Lieferung neu hergestellter Sachen mangelhaft, steht dem Käufer zunächst nur ein Recht auf Nacherfüllung zu, es sei denn, die Nacherfüllung ist dem Käufer unzumutbar. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von uns verweigert, steht dem Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf angemessene Minderung oder Rücktritt zu.
3. Für Schadenersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen der Ziffer VII dieser Lieferbedingungen.
4. Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne mangelhaft oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich ein etwaiges Rücktrittsrecht des Käufers auf die einzelne mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die einzelne mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden kann oder dies für den Käufer unzumutbar ist. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind vom Käufer darzulegen.
5. Soweit wir unsere Ware nach den individuellen Anforderungen des Käufers besonders anfertigen, kann der Käufer den Vertrag bis zur Fertigstellung unserer Ware nur aus wichtigem Grund kündigen. Kein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Ware mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen, die dem Vertrag zugrunde gelegt wurden, übernehmen wir keine Gewähr. Im Übrigen gilt § 651 BGB.
6. Soweit ein Mangel durch eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie des Herstellers gedeckt ist, ist der Käufer verpflichtet, seinen Garantieanspruch zunächst außergerichtlich gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Wird der Anspruch des Käufers wegen eines Mangels außergerichtlich nicht vom Hersteller befriedigt, stehen dem Käufer die Ansprüche nach dieser Ziffer VI Nr. 1 – 6 zu.
7. Ist die Ware bei der Lieferung gebrauchter Sachen mangelhaft, stehen dem Käufer keine Rechte wegen eines Mangels der Ware zu. Für Schadenersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen der Ziffer VII dieser Lieferbedingungen mit der Maßgabe, dass unsere Haftung im Fall von Ziffer VII Nr. 2 bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

VIIII. Haftungsbeschränkung, Rücktrittsausschluss bei bestimmten Pflichtverletzungen
1. Wir haften bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in jedem Fall unbeschränkt für von uns verschuldete Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie verschuldensunabhängig nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit das Produkt von uns hergestellt wurde.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit grundsätzlich unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
3. In allen sonstigen Fällen sind Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns ausgeschlossen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorliegt. Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Rechte des Käufers, sich wegen einer von uns nicht zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, sind ausgeschlossen.
5. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Käufers aus der Garantieerklärung, wenn und soweit wir eine Garantie abgegeben haben.

X. Eigentumsvorbehalt, Pflichten des Käufers
1. Sämtliche gelieferten Sachen bleiben bis zur Erfüllung aller, auch zukünftigen Forderungen, auch der jeweiligen Saldoforderungen, aus der laufenden Geschäftsverbindung unser alleiniges Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstige Verwertung ist untersagt, es sei denn, der Erwerb erfolgt gerade zum Zweck der Weiterveräußerung. In diesem Fall ist der Käufer widerruflich berechtigt, das Vorbehaltsgut im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes im eigenen Namen weiter zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist.
2. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits hiermit in Höhe des Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab. Dies gilt auch für den Fall, dass nach den vorstehenden Beschränkungen eine Weiterveräußerung nicht zulässig war. Wir nehmen die Abtretung an. Steht uns an der Vorbehaltsware nur Miteigentum zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den prozentualen Anteil der Forderung, der dem prozentualen Anteil unseres Miteigentums auf der Basis des Rechnungswertes entspricht.
3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für unsere Rechnung einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Im Fall des berechtigten Widerrufs hat der Käufer bzw. sein Rechtsnachfolger oder Insolvenzverwalter auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nebst Adressen bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörenden Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers heraus zu verlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

XI. Gewährleistung
1. Der Gewährlsistungszeitraum beträgt 24 Monate ab Rechnungsdatum auf den kostenlosen Austausch der defekten Ersatzteile, soweit nicht anders vereinbart. Nicht unter Gewährleitung fallen: Leuchtmittel, Verschleißteile, Schamottsteine und Glas.
2. Nicht unter Garantie fallen Mängel die aufgrund falscher Montage, mangelnder Wartung und falscher Handhabung entstanden sind.
3. DIe Abwicklung der Garantieansprüche wird ausschließlich von der Gastro Performance GmbH entschieden.
4. Bei der optionalen 12 monatigen Vollgarantie unterliegt es alleine der Gastro Performance GmbH wie und von wem der Schaden repariert wird.
5. Grundvorraussetzung für einen Garantieanspruch ist eine fachmänische Montage und Einweisung.

Stand 01.12.2012